Gewässerschutz

Zum Schutz des Grundwassers hat der Gesetzgeber § 19 WHG erweitert und bei der Einrichtung bestimmter Bauwerke und für das Betreiben von Anlagen mit wasserschädlichen Stoffen zur Auflage gemacht.

Als klassisches Verwendungsgebiet für Gewässerschutzbeschichtungen gelten u.a. die Produktionsstätten der chemischen Industrie.

Als Fachbetrieb im Sinne des § 19 WHG ist die Malerei Aigner der ideale Partner für die chemikalien-beständige Beschichtung von Betonflächen. Für unsere Reaktionsharz-Beschichtungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach den "Bau- und Prüfgrundsätzen (BPG) für den Gewässerschutz" des Instituts für Bautechnik (IfBT).